Orthoptistin
Der Beruf der Orthoptist:innen gehört zur Gruppe der gehobenen medizinisch, therapeutischen-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTDG).
Die Tätigkeit der OrthoptistIn besteht in der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des Einzelauges (Pleoptik) sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen (Orthoptik), verursacht entweder durch Schielen, Sehschwäche, Doppelbilder, Augenzittern, Augenmuskellähmungen und zentralen Sehstörungen nach Unfällen oder Krankheiten.
Ihre Expertise liegt aber auch in der Betreuung von Sehbehinderungen sowie bei Patienten mit Augenzittern und okulär bedingten Kopfzwangshaltungen.
Was macht eine Orthoptistin/Orthoptist?
Erhebung relevanter anamnestischer Daten
Die Erstellung eines orthoptischen Status:
- Fern- und Nahsehleistung
- Bewegungsfähigkeit der einzelnen Augenmuskeln
- Prüfung des Stereosehens und des beidäugigen Sehens
- Konvergenzprüfung
- Akkommodationsleistung und Flexibilität
- Schielwinkelmessung
- Fusionsbreitenmessung
- Refraktionsbestimmung
- Beurteilung des Fixationsverhaltens mittels Visuskop
- Prüfung der Okulomotorik (Neuroorthoptik)
- Prüfung der Lidparameter
Unter Einbeziehung des augenärztlichen Organbefundes wird die orthoptische Diagnose erstellt und das weitere Procedere festgesetzt.
- Anpassung der richtigen Brille
- Schielbehandlung: Amblyopietherapie (Behandlung der Schwachsichtigkeit eines Auges)
- intensivierte Amblyopieschulung
- Verordnung von Prismenfolien (zur Vermeidung von Doppelbildern) oder sphärische Folien
- Sehtraining: Binokularschulung/Fusionsschulung
- visuelle Rehabilitation (Gesichtsfeldtraining)
- Ausarbeitung eines therapeutischen Konzeptes
Visuellen Rehabilitation:
Dazu gehören Patienten mit Hirnschädigungen wie z.B. Gesichtsfeldausfällen oder Neglect (Vernachlässigung einer Raum- bzw. Körperhälfte hervorgerufen durch eine halbseitige Schädigung im Gehirn). Neglect-Patienten leiden - neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen - oft auch an visuellen Störungen.


